Das BMK hat den Fol­der zum Vor­merk­sys­tem neu auf­ge­legt. Das Vor­merk­sys­tem dient dazu, bestimm­te Wie­der­ho­lungs­ta­ten im Stra­ßen­ver­kehr deut­lich zu ver­rin­gern. Mit­tel­schwe­re Über­tre­tun­gen (ohne sofor­ti­gen Ent­zug der Lenk­be­rech­ti­gung) füh­ren zu einer Vor­mer­kung im FSR. Die ers­te Vor­mer­kung hat kei­ne Fol­gen und ver­fällt nach zwei Jah­ren. Wer inner­halb von zwei Jah­ren nach der ers­ten Über­tre­tung eine wei­te­re Vor­mer­kung erhält, muss Maß­nah­men absol­vie­ren, die dazu die­nen, das eige­ne Fehl­ver­hal­ten bes­ser zu ver­ste­hen und künf­tig zu ver­mei­den. Zusätz­lich ver­län­gert sich der Beob­ach­tungs­zeit­raum für das ers­te Delikt um ein wei­te­res Jahr. Kommt es inner­halb die­ser drei Jah­re zu einer wei­te­ren Vor­mer­kung, wird die Lenk­be­rech­ti­gung für min­des­tens drei Mona­te ent­zo­gen. Neben Stra­fen wer­den auch bewusst­seins­bil­den­de Maß­nah­men (Nach­schu­lung, Per­fek­ti­ons­fahrt) gesetzt.

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