Die EU-Kommission hat elf bestehende Angemessenheitsbeschlüsse für den Austausch personenbezogener Daten geprüft und verlängert, welche noch im Rahmen Vorläuferregelung der DSGVO getroffen wurden. Personenbezogene Daten, die aus der EU nach Andorra, Argentinien, Kanada, auf die Färöer-Inseln, nach Guernsey, auf die Isle of Man, nach Israel, Jersey, Neuseeland, in die Schweiz und nach Uruguay übermittelt werden, werden weiter entsprechend der europäischen Datenschutzstandards angemessen behandelt. Die betreffenden Länder und Gebiete hätten ihre eigenen Datenschutzrichtlinien noch stärker an die DSGVO angeglichen. Daneben wurden in den vergangenen Jahren weitere Vereinbarungen mit Japan (2019), Südkorea (2022) sowie dem Vereinigten Königreich (2023) getroffen.

Datenflüsse zwischen EU und Drittländern bleiben aufrecht
