Sämtliche Abstandregelungen und damit der bisherige 1‑Meter-Mindestabstand entfallen ab 1. Juli 2021. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Wiedereinführung des Mund- und Nasenschutzes (MNS). Der MNS tritt anstelle der bisherigen FFP2-Maske. Die Tragepflicht eines MNS gilt zB in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen sowie in Kundenbereichen. Bei der Führerschein-Ausbildung entfallen sämtliche Covid 19-Auflagen für die Fahrschüler (als geschlossene Gruppe im Klassenverband). Verpflichtungen bestehen weiterhin für den Vortragenden. Dieser darf den MNS ablegen, wenn er einen 3G-Nachweis erbringt (geimpft, getestet, genesen). Es sei darauf hingewiesen, dass zusätzliche Maßnahmen (regelmäßiges Lüften, Desinfinieren, FFP2-Masken, Plexiglaswände usw) das Schutzniveau weiterhin erhöhen.
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