Bei der Kurzarbeit Phase 5 stehen ab Jahresmitte zwei Varianten zur Verfügung (Überangsmodell mit reduzierter Förderhöhe, unverändert bei besonders betroffenen Branchen). Der Ausfallbonus wird von Juli bis September 2021 verlängert (Umsatzausfall neu mind 50 Prozent, branchenspezifische Ersatzraten). Dabei soll der Vorschuss auf den FKZ 800.000 entfallen (nur noch den Bonus gewährt). Der Verlustersatz wird von Juli bis Dezember 2021 verlängert (Umsatzausfall neu mind 50 Prozent). Der Härtefallfonds wird von Juli bis September 2021 verlängert , dh insges 18 Monate, Umsatzausfall mind 50 Prozent. Überbrückungsgarantien und Haftungen, die das Kreditrisiko vollständig abdecken, werden bis 31. Dezember 2021 verlängert (ohne Verzugs- noch Stundungszinsen).
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