Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, die sowohl als Fremd- als auch als Eigenschutz wirken und eine strengere Abstandsregeln sind wesentliche Kriterien bei verschärften Verlängerung des derzeitigen Lockdowns, die ab Montag, den 25. Jänner 2021 bis Sonntag, den 7. Februar 2021 gelten soll, wie die Regierung ankündigte. Die FFP2-Maskenpflicht, wie sie derzeit schon bei Seilbahnen gilt, ist dann auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel vorgesehen. Der Mindestabstand soll von einem auf zwei Meter erhöht werden. Auch körpernahe Dienstleistungen und Museen sollen voraussichtlich ab 8. Februar 2021 wieder öffnen dürfen, allerdings unter verschärften Bedingungen. Die Erlassung der zugrundeliegenden COVID-19 Verordnung steht noch aus.
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