Die Pflicht zum Tra­gen von FFP2-Mas­ken, die sowohl als Fremd- als auch als Eigen­schutz wir­ken und eine stren­ge­re Abstands­re­geln sind wesent­li­che Kri­te­ri­en bei ver­schärf­ten Ver­län­ge­rung des der­zei­ti­gen Lock­downs, die ab Mon­tag, den 25. Jän­ner 2021 bis Sonn­tag, den 7. Febru­ar 2021 gel­ten soll, wie die Regie­rung ankün­dig­te. Die FFP2-Mas­ken­pflicht, wie sie der­zeit schon bei Seil­bah­nen gilt, ist dann auch in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und im Han­del vor­ge­se­hen. Der Min­dest­ab­stand soll von einem auf zwei Meter erhöht wer­den. Auch kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen und Muse­en sol­len vor­aus­sicht­lich ab 8. Febru­ar 2021 wie­der öff­nen dür­fen, aller­dings unter ver­schärf­ten Bedin­gun­gen. Die Erlas­sung der zugrun­de­lie­gen­den COVID-19 Ver­ord­nung steht noch aus.

mehr