Nach dem Modell des Fixkostenzuschusses II (FKZ II) werden, wenn zB 60 Prozent vom Umsatz ausfallen, 60 Prozent der Fixkosten ersetzt (inkl Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb, frustrierte Aufwendungen). Der FKZ II (bis 800.000 Euro) wird für bis zu zehn Betrachtungszeiträume / Monate im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 gewährt (alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängend oder zwei Blöcke). Der Fixkostenzuschuss II 800.000 kann damit für einen mehr als dreimal so langen Zeitraum wie der Fixkostenzuschuss I, nämlich max 9,5 statt drei Monate beantragt werden. Ein direktes Anschließen an den Fixkostenzuschuss I (FKZ I) ist nicht erforderlich.
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