Der Corona-Hilfs-Fonds hilft, den Liquiditätsbedarf von Unternehmen mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen abzudecken. Seit 8. April 2020 kann der Antrag für die Kreditgarantien bei der Hausbank erfolgen. Fixkostenzuschüsse sind beim AWS erst ab Anfang Mai zu beantragen. Die Registrierung eines Antrags ist bis 31. Dezember 2020 möglich, die Abgabe des vollständigen Antrags ist bis 31. August 2021 vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Fixkostenzuschuss sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens (zB bei 40 bis 60 Prozent Ausfall eine 25 prozentige Ersatzleistung). Auch das Finanzministerium richtete eine eigene Coronavirus-Hotline (050/233770) zu den verschiedenen Hilfsfonds, Kurzarbeit, Steuerstundungen und Fristverlängerungen.

Corona-Hilfs-Fonds unterstützt vorerst Kreditgarantien
