In Zukunft kann das Fahr­zeug von extre­men Rasern an Ort und Stel­le beschlag­nahmt wer­den. Damit wird die rück­sichts­lo­se und gefähr­li­che Rase­rei mit dem Ver­fall des Fahr­zeugs bestraft. Bereits im Jahr 2021 hat die Bun­des­re­gie­rung mit dem ers­ten Raser­pa­ket die Stra­fen für extre­mes Rasen deut­lich erhöht. Mit dem wei­te­ren Schritt sol­len nun rück­sichts­lo­se Wie­der­ho­lungs­tä­ter mit vol­ler Här­te bestraft wer­den. Kon­kret rich­tet sich das beschlos­se­ne Paket gegen schwe­re Ver­ge­hen und Geschwin­dig­keits­über­tre­tun­gen von mehr als 60 km/h inner­orts und 70 km/h außer­halb des Orts­ge­biets. Wenn Per­so­nen wie­der­holt mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit unter­wegs sind, droht nach der Beschlag­nah­me die dau­er­haf­te Abnah­me und Ver­stei­ge­rung des Fahr­zeugs. Nun ist der Natio­nal­rat am Zug.

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