In Zukunft kann das Fahrzeug von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Damit wird die rücksichtslose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs bestraft. Bereits im Jahr 2021 hat die Bundesregierung mit dem ersten Raserpaket die Strafen für extremes Rasen deutlich erhöht. Mit dem weiteren Schritt sollen nun rücksichtslose Wiederholungstäter mit voller Härte bestraft werden. Konkret richtet sich das beschlossene Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Personen wiederholt mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, droht nach der Beschlagnahme die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Beschlagnahme von Autos wurde im Ministerrat beschlossen
