Die immense Gefahr für Leib und Leben ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer auf­grund Rase­rei berech­ti­ge neue stra­ßen­po­li­zei­li­che Rege­lun­gen in Fäl­len von wie­der­hol­ten extrem hohen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen. Das sei­en Geschwin­dig­kei­ten, die 60 km/h über dem zuläs­si­gen Tem­po im Orts­ge­biet und über 70 km/h im Frei­land lie­gen. Bei mehr als 80 km/h (Orts­ge­biet) bzw 90 km/h (Frei­land) an Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen soll unter bestimm­ten Umstän­den schon ein ein­ma­li­ger Ver­stoß zum Ver­fall des Fahr­zeugs füh­ren kön­nen. Vor­ge­se­hen sei ein drei­stu­fi­ges Sys­tem, das von der vor­läu­fi­gen Beschlag­nah­me über die Beschlag­nah­me bis zum Ver­fall des Fahr­zeugs rei­che. Die initia­le Beschlag­nah­me des KFZ bei einem ent­spre­chen­den Delikt sol­le nach Vor-Ort-Prü­fung bzw ‑Ent­schei­dung erfol­gen. Anschlie­ßend erfolgt die Prü­fung durch die Behör­de über Been­di­gung oder Bestä­ti­gung der Maß­nah­me bzw den Verfall.

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