Die immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund Raserei berechtige neue straßenpolizeiliche Regelungen in Fällen von wiederholten extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das seien Geschwindigkeiten, die 60 km/h über dem zulässigen Tempo im Ortsgebiet und über 70 km/h im Freiland liegen. Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw 90 km/h (Freiland) an Geschwindigkeitsüberschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen können. Vorgesehen sei ein dreistufiges System, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reiche. Die initiale Beschlagnahme des KFZ bei einem entsprechenden Delikt solle nach Vor-Ort-Prüfung bzw ‑Entscheidung erfolgen. Anschließend erfolgt die Prüfung durch die Behörde über Beendigung oder Bestätigung der Maßnahme bzw den Verfall.
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