In allen Wiener Bezirken gibt es eine flächendeckende Kurzparkzone gültig Mo-Fr (werktags) von 9 bis 22 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden. Dies bedeutet, dass auf allen Straßen dieser Gebiete das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges gebührenpflichtig ist. Wenn Betriebe ihre notwendigen Fahrzeuge weiterhin in Betriebsnähe abstellen wollen, müssen sie eine Parkkarte beantragen. Mit so einer Ausnahme kann man dann im Heimatbezirk für 2 Jahre auf Dauer parken. Hier geht es zur Antragstellung mit kurzer Vorprüfung durch die Wirtschaftskammer. Es sind keine Nachweise für die betrieblich notwendigen Fahrten hochzuladen. Das müssen Sie nur tun, wenn die Behörde Sie dazu auffordert. Dem Antrag ist folgendes digital beizulegen (Kopie des Zulassungsscheines, Kopie Gewerbeschein oder GISA-Auszug).