In allen Wie­ner Bezir­ken gibt es eine flä­chen­de­cken­de Kurz­park­zo­ne gül­tig Mo-Fr (werk­tags) von 9 bis 22 Uhr, Höchst­park­dau­er 2 Stun­den. Dies bedeu­tet, dass auf allen Stra­ßen die­ser Gebie­te das Abstel­len eines mehr­spu­ri­gen Fahr­zeu­ges gebüh­ren­pflich­tig ist. Wenn Betrie­be ihre not­wen­di­gen Fahr­zeu­ge wei­ter­hin in Betriebs­nä­he abstel­len wol­len, müs­sen sie eine Park­kar­te bean­tra­gen. Mit so einer Aus­nah­me kann man dann im Hei­mat­be­zirk für 2 Jah­re auf Dau­er par­ken. Hier geht es zur Antrag­stel­lung mit kur­zer Vor­prü­fung durch die Wirt­schafts­kam­mer. Es sind kei­ne Nach­wei­se für die betrieb­lich not­wen­di­gen Fahr­ten hoch­zu­la­den. Das müs­sen Sie nur tun, wenn die Behör­de Sie dazu auf­for­dert. Dem Antrag ist fol­gen­des digi­tal bei­zu­le­gen (Kopie des Zulas­sungs­schei­nes, Kopie Gewer­be­schein oder GISA-Auszug).

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