Erdgasfahrzeuge (LNG, CNG) sind von sämtlichen IG‑L Fahrverboten, wie sie derzeit in Tirol, Oö, Nö und Wien gelten, ausgenommen, wenn diese Lkw monovalent (nur mit Erdgas) angetrieben werden. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (Batterie BEV, Wasserstoff-Brennstoffzelle) sowie PHEV (Plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, mit Mindestreichweite von 50 km reiner E‑Antrieb). Beim Tiroler Nachtfahrverbot endet mit Jahresende die Möglichkeit, klassische reine Transitfahrten mit einem Lkw mit Verbrennungsmotor (EURO VI) auf der A 12 Inntalautobahn (zwischen Kufstein und Innsbruck) durchzuführen. Es gelten bestimmte Ausnahmen. Insbesondere können örtliche Lieferverkehre durchgeführt werden im Rahmen einer Kernzonen-Regelung (innere- und erweiterte Kernzone).

Beim Tiroler Nachfahrverbot Erdgas-Lkw ausgenommen (Tipp)
