Mit der Umset­zung der Inves­ti­ti­ons­prä­mie im Jahr 2020 hat die Bun­des­re­gie­rung unse­re For­de­rung nach Inves­ti­ti­ons­för­de­rung auf­ge­nom­men und damit das rich­ti­ge Werk­zeug zur rich­ti­gen Zeit geschaf­fen. Die Prä­mie ist von unse­ren Betrie­ben sehr gut ange­nom­men wor­den. Jetzt gilt es, die posi­ti­ven Impul­se dar­aus zu nut­zen und den Betrie­ben die Umset­zung wie geplant zu ermög­li­chen, und zwar trotz der her­aus­for­dern­den Umstän­de, ver­weist Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf auf die mas­si­ven Aus­wir­kun­gen durch Covid-Pan­de­mie, Lie­fer­ket­ten­eng­päs­se, Ukrai­ne-Krieg und Teue­rung. Daher ist es unbe­dingt erfor­der­lich, die Fer­tig­stel­lungs­frist der Inves­ti­ti­ons­prä­mie über den jetzt vor­ge­se­he­nen 28. Febru­ar 2023 aus­zu­deh­nen, damit Betrie­be die ein­kal­ku­lier­te Prä­mie tat­säch­lich auch erhalten.

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