Mit der Umsetzung der Investitionsprämie im Jahr 2020 hat die Bundesregierung unsere Forderung nach Investitionsförderung aufgenommen und damit das richtige Werkzeug zur richtigen Zeit geschaffen. Die Prämie ist von unseren Betrieben sehr gut angenommen worden. Jetzt gilt es, die positiven Impulse daraus zu nutzen und den Betrieben die Umsetzung wie geplant zu ermöglichen, und zwar trotz der herausfordernden Umstände, verweist Generalsekretär Karlheinz Kopf auf die massiven Auswirkungen durch Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, Ukraine-Krieg und Teuerung. Daher ist es unbedingt erforderlich, die Fertigstellungsfrist der Investitionsprämie über den jetzt vorgesehenen 28. Februar 2023 auszudehnen, damit Betriebe die einkalkulierte Prämie tatsächlich auch erhalten.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments