Das Fah­ren mit einem E‑Scooter ist ab 12 Jah­ren erlaubt, wenn man allei­ne unter­wegs ist; jün­ge­re Kin­der brau­chen einen Rad­fahr­aus­weis (ab 10 Jah­ren). Bis 12 Jah­re besteht eine Helm­pflicht. Zur Erhö­hung der Sicher­heit wird emp­foh­len immer einen Helm zu tra­gen. Vor der ers­ten Fahrt auf der Stra­ße soll­te das Fah­ren mit dem E‑Scooter geübt wer­den. Hel­le Klei­dung, Reflek­to­ren und Licht­ein­schal­ten sor­gen für mehr Sicher­heit. Beim Alko­hol­kon­sum gilt die glei­che Pro­mil­le­gren­ze wie für Rad­fah­rer mit 0,8 Pro­mil­le Alko­hol­ge­halt im Blut. Für E‑Scooter gel­ten die glei­chen Regeln wie für Rad­fah­rer: Auf Geh­stei­gen gilt Fahr­ver­bot. Das Fahr­tem­po muss vor Kreu­zun­gen ver­lang­samt wer­den. Bei Abbie­gen von (gro­ßen) Kfz besteht wegen des Toten Win­kels eine erhöh­te Gefähr­dung. Abstän­de sind ein­zu­hal­ten. Wei­te­re Tipps beschreibt ein Kurz­film des KfV.

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