Die EU-Kommission wird am 1. März 2023 ein weiteres Straßenverkehrssicherheitspaket vorschlagen. Die aktuelle dritte Führerschein-RL stammt aus dem Jahr 2006. Erwartet werden Neuerungen zum Umfang der Lenkberechtigung der Klasse B (bis 4,5 t hzG). Für die Streichung bzw Nichteintragung des Code 78 (Automatikbeschränkung) wird die EU-Kommission ein Schulungspaket mit Pflichtfahrstunden in der Fahrschule vorschlagen. Lag der EU-Fokus bisher auf dem Prüfungswesen, Führerscheinklassen sowie der Behördenadministration, sollen erstmals auch Kriterien für die Ausbildung von Fahrschülern und Fahrlehrern (ohne Stundenanzahl) angesprochen werden. Unsere Führerschein-Ausbildung gilt als Role Model, weshalb einige Neuerungen hierzulande schon jetzt erfüllt werden.
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