Die EU-Kom­mis­si­on wird am 1. März 2023 ein wei­te­res Stra­ßen­ver­kehrs­si­cher­heits­pa­ket vor­schla­gen. Die aktu­el­le drit­te Füh­rer­schein-RL stammt aus dem Jahr 2006. Erwar­tet wer­den Neue­run­gen zum Umfang der Lenk­be­rech­ti­gung der Klas­se B (bis 4,5 t hzG). Für die Strei­chung bzw Nicht­ein­tra­gung des Code 78 (Auto­ma­tik­be­schrän­kung) wird die EU-Kom­mis­si­on ein Schu­lungs­pa­ket mit Pflicht­fahr­stun­den in der Fahr­schu­le vor­schla­gen. Lag der EU-Fokus bis­her auf dem Prü­fungs­we­sen, Füh­rer­schein­klas­sen sowie der Behör­den­ad­mi­nis­tra­ti­on, sol­len erst­mals auch Kri­te­ri­en für die Aus­bil­dung von Fahr­schü­lern und Fahr­leh­rern (ohne Stun­den­an­zahl) ange­spro­chen wer­den. Unse­re Füh­rer­schein-Aus­bil­dung gilt als Role Model, wes­halb eini­ge Neue­run­gen hier­zu­lan­de schon jetzt erfüllt werden.

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