Bei der Weiterbildung der Lkw- und Bus-Lenker erfolgten Konkretisierungen. Lenker müssen künftig jeweils ein Sachgebiet (SG) aus dem Bereich der Verkehrssicherheit (Auswahl aus sieben SG), aus dem Bereich Umwelt (zwei SG) und aus dem Bereich der Gesundheit (drei SG) absolvieren. Sämtliche 19 SG können auf den C- und D‑Lenker zielgerichtet geschult werden (ohne Zeitvorgaben, mit Wiederholungsmöglichkeit). Schulungsveranstalter brauchen künftig keine Genehmigung mehr von standardisierten Ausbildungsprogrammen mit Modulen bei den Ländern beantragen. Die Schulungsmodule werden künftig zwischen Ausbildungstätte und Firma (Lenker) individuell zusammengestellt. Die angebotenen Module müssen mindestens 7h umfassen und in längstens zwei aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden, dies gilt auch für reine E‑Learning-Module (inkl Fr-Mo).
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