Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen beantragt werden, deren Umsätze um mehr als 40 Prozent eingebrochen sind. Die aus dem März bekannte Erhöhung des Ausfallsbonus wird auch im April gelten. Der Bonus wird von 15 auf 30 Prozent aufgestockt. Damit kommt die Bundesregierung der Forderung der Wirtschaftskammer nach, die Krisenunterstützung für die heimischen Betriebe zielgerichtet nachzuschärfen. Denn wiederkehrende Lockdown-Phasen und virusbedingter Ausnahmezustand zehren permanent an der Substanz unserer Betriebe, dafür ist rasche und effektive Unterstützung weiter notwendig, betonen Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf. Damit wird für mehr finanzielle Planbarkeit gesorgt.
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