Die Arbeitgebervertreter der Fahrschulen einigten sich mit der Gewerkschaft der Privatangestellten auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss. Die kollektivvertraglichen Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und Büroangestellten werden um 40 Euro erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anhebung bei den Fahrlehrern und Fahrschullehrern um 1,58 Prozent, bei den Büroangestellten um 1,88 Prozent. Die Ist-Gehälter werden um 1,7 Prozent angehoben. Bei den Lehrlingen beträgt die Erhöhung im Durchschnitt 2,11 Prozent. Die Leiterzulage und die Zulage für die Abhaltung von Theorieunterricht bleiben unverändert, die A/F, C, E, D und R‑Zulagen werden jeweils um 20 Cent erhöht. Das Tag- und Nachtgeld wurde nicht angehoben. Der Kollektivvertrag trat mit 1. April 2021 in Kraft.
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