Fahrzeugassistenten unterstützen mit wichtigen technischen Funktionen den Lenker. Das Antiblockiersystem (ABS) und das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) sind schon seit Jahren etabliert und in allen Autos Pflicht. Acht weitere Systeme müssen ab Juli 2022 in allen neu entwickelten Autos bei der Typgenehmigung an Bord sein, dh sie gehören dann auch in Kleinautos zur Pflichtausstattung gem EU-Verordnung 2019/2144. Dazu gehören Müdigkeitswarner (mit Signalen an den Lenker), Unfalldatenspeicher (zur Rekonstruktion von Unfallvorgängen), Notbremslicht (zur Warnung Nachkommender), intelligenter Geschwindigkeitsassistent (mit Tempolimit im Sichtfeld), Notfall-Spurhalteassistent (als Geradeaus-Assistent), Rückfahr-Assistent (mit Kameras), Notbrems-Assistent (als Auffahrschutz) sowie eine (Schnittstelle zur) Alkohol-Wegfahrsperre.
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