Die 23. FSG-Novel­le bringt für die Klas­sen C (Lkw) und D (Bus) ab dem voll­ende­ten 60. Lebens­jahr die Abschaf­fung der 2‑jährigen Befris­tung des Füh­rer­scheins. Ab 1. Sep­tem­ber 2026 gilt dann die all­ge­mei­ne 5‑jährige Befris­tung. Es gibt etwa 51.400 Füh­rer­schein­be­sit­zer, die zum 60. Geburts­tag im Besitz einer Lenk­be­rech­ti­gung für die Klas­se C und/oder D sind. Durch den Umstieg von einem 2‑jährigen auf ein 5‑jähriges Inter­vall erspa­ren sich die betrof­fe­nen Len­ker 1,5 Ver­län­ge­run­gen ihrer Lenk­be­rech­ti­gung. Das sind 77.100 Fäl­le in 5 Jah­ren. Das hat Aus­wir­kun­gen auf die Füh­rer­schein­be­sit­zer und die Behör­den. Die Kos­ten einer Ver­län­ge­rung sind mit 46 Euro zu ver­an­schla­gen (30 Euro ärzt­li­ches Gut­ach­ten, 16 Euro Kos­ten­er­satz). Die bun­des­wei­te Erspar­nis für Bür­ger beläuft sich auf 3,5 Mio Euro in fünf Jah­ren. Der ein­ge­spar­te Ver­wal­tungs­auf­wand beträgt 1,874 Mio Euro in einem 5‑jährigen Inter­vall. (© Ado­be Stock / Design_5D)

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