Der Rat (Minis­ter für Jus­tiz und Inne­res) hat end­gül­tig eine Ver­ord­nung zur Ein­rich­tung eines EU-Talent­pools beschlos­sen, mit dem Arbeit­su­chen­de aus Nicht-EU-Län­dern mit Arbeit­ge­bern in der EU zusam­men­ge­bracht wer­den sol­len. Die neue digi­ta­le Platt­form zielt dar­auf ab, die inter­na­tio­na­le Anwer­bung von Fach­kräf­ten in Sek­to­ren mit Arbeits­kräf­te­man­gel zu erleich­tern, indem Stel­len­an­ge­bo­te mit den Pro­fi­len geeig­ne­ter Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber abge­gli­chen wer­den. Arbeit­su­chen­de erhal­ten dabei trans­pa­ren­te Infor­ma­tio­nen zu Ein­stel­lungs­ver­fah­ren. Nach erfolg­rei­cher Ver­mitt­lung blei­ben natio­na­le Ein­wan­de­rungs­ver­fah­ren maß­geb­lich, zu denen die Platt­form eben­falls infor­miert. Die Teil­nah­me der Mit­glied­staa­ten ist frei­wil­lig, die voll­stän­di­ge Ein­satz­fä­hig­keit der Platt­form ist bis 2027 vor­ge­se­hen. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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