Bei der Durchführung von Sondertransporten darf der Bescheid elektronisch mitgeführt werden, ohne bei Kontrollen vor Ort im Fahrzeug ausgedruckt werden zu müssen. Die Formulierung im Erlass (Standardauflagen), den Bescheid im Originaltext, dh in Papierform, mitzuführen, wird nun flexibilisiert. Das Mitführen des Bescheides in elektronischer Form mittels Laptop bzw Tablet ist nun auch zulässig, wenn es sich um einen elektronisch versendeten Bescheid handelt. Damit ist eine SOTRA-Genehmigung nun zu 100 Prozent auf Tablet gültig. Die Akzeptanz des Bescheids bei Polizeikontrollen in ausschließlich elektronischer Form wurde bereits vor längerer Zeit von BMI und BMIMI bestätigt. Die Anerkennung des elektronischen Bescheids ist nun endlich in neuen Sondertransport-Gesamterlass (Version 6) verankert. (© pixabay)

