Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz bringt mit einer Vielzahl an Beschleunigungsregelungen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit und ist damit ein Gebot der Stunde zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe, betont Generalsekretär Jochen Danninger. Das EABG verankert zentrale Elemente wie die Verfahrenskonzentration (One-Stop-Shop), das überragende öffentliche Interesse im Genehmigungsverfahren sowie Erleichterungen bei Anlagen in Trassenkorridoren und Beschleunigungsgebieten. Damit werden sowohl Anforderungen der RED-III-Richtlinie als auch bestehende nationale Regelungen, etwa aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP‑G), zusammengeführt und praxistauglich umgesetzt. (© benjamas | stock.adobe.com)

