In den geltenden EU-Rechtsvorschriften werden erstmals CO₂-Emissionsreduktionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse festgelegt. Vorgesehen ist eine Verringerung um 15 Prozent ab 2025, um 43 Prozent ab 2030 und um 90 Prozent bis 2040. Zwischen 2025 und 2029 können die Hersteller nun Gutschriften ansammeln, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO₂-Emissionszielen liegen. Diese befristete und gezielte Flexibilität würde es ihnen ermöglichen, in den Jahren vor 2030 mehr Emissionsgutschriften zu erhalten und somit ihre Einhaltung ab 2030 zu erleichtern. Die aktualisierte Berechnungsmethode für die Gutschriften gilt speziell für schwere Lastkraftwagen (über 16 t) und bestimmte Buskategorien (über 7,5 t), jedoch nicht für Stadtbusse. (© Deemerwha | stock.adobe.com)

