Die Prei­se für Ben­zin und Die­sel sol­len um zehn Cent je Liter sin­ken. Eine Ver­ord­nung soll die Mine­ral­öl­steu­er auf Ben­zin und Die­sel um fünf Cent pro Liter sen­ken. Staat­li­che Mehr­ein­nah­men aus der Umsatz­steu­er infol­ge gestie­ge­ner Prei­se wer­den damit direkt an die Kund:innen zurück­ge­ge­ben. Dies­be­züg­lich soll die Bud­get­neu­tra­li­tät sicher­ge­stellt wer­den. Die zwei­te Ver­ord­nung soll kri­sen­be­ding­te Mar­gen für Die­sel B7 und Euro-Super E10 begren­zen und den Net­to­ver­kaufs­preis um fünf Cent sen­ken. Tank­stel­len, die zu einem Mine­ral­öl­kon­zern mit Raf­fi­ne­rie- oder Lager­an­bin­dung gehö­ren, müs­sen dage­gen die Sen­kung sofort an Kun­din­nen und Kun­den wei­ter­ge­ben. Von der Sprit­preis­brem­se aus­ge­nom­men sind klei­ne­re Tankstellenbetreiber:innen, die nicht mehr als 30 Tank­stel­len betrei­ben. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Auto­bahn­tank­stel­len. (© Mar­tin Rydlo)

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