Mit dem neuen NISG 2026 (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026) gelten ab Herbst 2026 für rund 4000 Unternehmen und Einrichtungen ab mittlerer Größe aus gesellschaftlich relevanten Sektoren wie Gesundheit, digitale Infrastruktur oder verarbeitendes Gewerbe verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Das NISG 2026 dient der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, Ziel es ist die Cyberresilienz am EU-Binnenmarkt zu stärken. In Folge des großen Interesses beim NISG 2026 und NIS‑2 kompakt-Webinar lädt die Bundessparte Information und Consulting nun in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) zu einem Folge-Webinar ein, bei dem Ihre Fragen zum NISG 2026 im Zentrum stehen. (© nmedia | stock.adobe.com)

