Das von der EU-Kommission vorgestellte Legislativpaket enthält Vorschläge zur Modernisierung der Führerscheinrichtlinie sowie zur verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzung von sicherheitsrelevanten Verkehrsvorschriften. Es soll eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer festgelegt werden. Weiters sollen Vollzugsbehörden Zugang zu den nationalen Führerscheinregistern erhalten, damit schwere Verstöße gegen sicherheitsrelevante Verkehrsvorschriften effektiver grenzüberschreitend verfolgt werden können. Der Führerscheinentzug wird in Zukunft direkt EU-weite Wirkung haben. Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können.
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