Das Fahren mit einem E‑Scooter ist ab 12 Jahren erlaubt, wenn man alleine unterwegs ist; jüngere Kinder brauchen einen Radfahrausweis (ab 10 Jahren). Bis 12 Jahre besteht eine Helmpflicht. Zur Erhöhung der Sicherheit wird empfohlen immer einen Helm zu tragen. Vor der ersten Fahrt auf der Straße sollte das Fahren mit dem E‑Scooter geübt werden. Helle Kleidung, Reflektoren und Lichteinschalten sorgen für mehr Sicherheit. Beim Alkoholkonsum gilt die gleiche Promillegrenze wie für Radfahrer mit 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für E‑Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer: Auf Gehsteigen gilt Fahrverbot. Das Fahrtempo muss vor Kreuzungen verlangsamt werden. Bei Abbiegen von (großen) Kfz besteht wegen des Toten Winkels eine erhöhte Gefährdung. Abstände sind einzuhalten. Weitere Tipps beschreibt ein Kurzfilm des KfV.

Bei E‑Scootern auf Straßen gilt höhere Achtsamkeit (Kurzfilm)
