Das BMK hat den Folder zum Vormerksystem neu aufgelegt. Das Vormerksystem dient dazu, bestimmte Wiederholungstaten im Straßenverkehr deutlich zu verringern. Mittelschwere Übertretungen (ohne sofortigen Entzug der Lenkberechtigung) führen zu einer Vormerkung im FSR. Die erste Vormerkung hat keine Folgen und verfällt nach zwei Jahren. Wer innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Übertretung eine weitere Vormerkung erhält, muss Maßnahmen absolvieren, die dazu dienen, das eigene Fehlverhalten besser zu verstehen und künftig zu vermeiden. Zusätzlich verlängert sich der Beobachtungszeitraum für das erste Delikt um ein weiteres Jahr. Kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einer weiteren Vormerkung, wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Neben Strafen werden auch bewusstseinsbildende Maßnahmen (Nachschulung, Perfektionsfahrt) gesetzt.
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