Unsere Sorgen wurden ernst genommen, zieht Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit Pkw, zum parlamentarischen Abänderungsantrag zum Gelegenheitsverkehrsgesetz eine erste Zwischenbilanz. Das im Regierungsentwurf vorgesehene Preisband für vermittelte Fahrten wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können. Damit wird auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen.
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