Die Ausgangsbeschränkung gilt ab 7. Dezember 2020 nur mehr in der Nacht und nicht mehr rund um die Uhr. Handel und Dienstleistungen sind wieder geöffnet. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände) gibt. Hotels und Gastronomiebetriebe bleiben bis 7. Jänner 2021 geschlossen (Abholungen bis 19.00 Uhr, Lieferservices rund um die Uhr sind gestattet). In Fahrgemeinschaften und Taxis (max zwei Personen pro Sitzreihe) und in Öffis gilt Maskenpflicht, wobei Ausnahmen vom 1m Abstand in bestimmten Fällen zulässig sind (Transporte von Kindergartenkindern, Behinderte, beim Ein-/Aussteigen). Seilbahnen dürfen am Heiligen Abend wieder aufsperren (unter Auflagen). Es gelten Ausnahmen. Endgültiges regelt die noch zu erlassende Verordnung.
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