Die 34. StVO-Novel­le wur­de gemein­sam mit zusam­men­hän­gen­den Ände­run­gen des FSG und des KFG im Bun­des­ge­setz­blatt kund­ge­macht. Die­se Novel­le ist der abschlie­ßen­de, drit­te Teil des soge­nann­ten Raser-Pakets. Als ers­te Schrit­te des Maß­nah­men­pa­kets wur­den die Geld­stra­fen für Schnell­fah­rer in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung deut­lich erhöht und im Füh­rer­schein­ge­setz die Ent­zie­hungs­zei­ten der Lenk­be­rech­ti­gung für Schnell­fah­ren und der Beob­ach­tungs­zeit­raum, nach des­sen Ver­strei­chen ein Delikt wie­der als Erst­de­likt gilt, ver­län­gert. Zum Abschluss wer­den die­se Maß­nah­men durch die Mög­lich­keit ergänzt, zusätz­lich zu einer Geld­stra­fe als Neben­stra­fe und Siche­rungs­maß­nah­me die Fahr­zeu­ge unbe­lehr­ba­rer Schnell­fah­rer zu beschlag­nah­men und als ulti­ma ratio für ver­fal­len zu erklären.

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