Die 34. StVO-Novelle wurde gemeinsam mit zusammenhängenden Änderungen des FSG und des KFG im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese Novelle ist der abschließende, dritte Teil des sogenannten Raser-Pakets. Als erste Schritte des Maßnahmenpakets wurden die Geldstrafen für Schnellfahrer in der Straßenverkehrsordnung deutlich erhöht und im Führerscheingesetz die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert. Zum Abschluss werden diese Maßnahmen durch die Möglichkeit ergänzt, zusätzlich zu einer Geldstrafe als Nebenstrafe und Sicherungsmaßnahme die Fahrzeuge unbelehrbarer Schnellfahrer zu beschlagnahmen und als ultima ratio für verfallen zu erklären.

34. StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
