Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat die EU-Flug­si­cher­heits­lis­te aktua­li­siert. Die­se ent­hält die Luft­fahrt­un­ter­neh­men, für die in der EU Flug­ver­bo­te oder Betriebs­be­schrän­kun­gen gel­ten, weil sie die inter­na­tio­na­len Sicher­heits­stan­dards nicht erfül­len. Nach der Aktua­li­sie­rung sind nun ins­ge­samt 21 in Russ­land zuge­las­se­ne Luft­fahrt­un­ter­neh­men in der EU-Luft­si­cher­heits­lis­te auf­ge­führt. Es han­delt sich hier­bei nicht um wei­te­re Sank­tio­nen. Grund sind viel­mehr erns­te Sicher­heits­be­den­ken, weil Russ­land Luft­fahr­zeu­ge in aus­län­di­schem Besitz zwangs­wei­se umre­gis­triert hat und wis­sent­lich zulässt, dass sie ohne gül­ti­ges Luft­tüch­tig­keits­zeug­nis ein­ge­setzt wer­den. Mit die­ser Aktua­li­sie­rung ist ins­ge­samt 117 Luft­fahrt­un­ter­neh­men aus Asi­en und Afri­ka der Betrieb im Luft­raum der EU untersagt.

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