In der Debat­te über die neue Euro 7‑Norm haben sich die EU-Staa­ten für deut­lich abge­schwäch­te Abgas­wer­te aus­ge­spro­chen. Vor­ge­se­hen ist ein Rechts­rah­men für die Umstel­lung der euro­päi­schen Auto­mo­bil­her­stel­ler auf die Pro­duk­ti­on emis­si­ons­frei­er Fahr­zeu­ge. Erst­mals sind auch leich­te und schwe­re Nutz­fahr­zeug sowie Pkw in einem Rechts­akt erfasst. Wäh­rend sich die bereits exis­tie­ren­den Emis­si­ons­li­mits für Leicht­fahr­zeu­ge, wie sie in der Vor­gän­ger­re­ge­lung Euro 6 vor­ge­schrie­ben wur­den, nicht ändern, wer­den die Limits für Schwer­fahr­zeu­ge gesenkt und die Test­be­din­gun­gen leicht ange­passt. Neu in Euro 7 ist, dass auch Grenz­wer­te für Nicht-Abgas­emis­sio­nen fest­ge­legt wer­den. Öster­reich hat sich bei der Abstim­mung ent­hal­ten, Deutsch­land ist deut­lich ambi­ti­ons­los hin­sicht­lich Verschärfungen.

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