Nach Ende der Übergangsphase ändert sich der Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Vereinigten Königreich (VK) dramatisch. Zwar verhandeln EU und das Vereinigte Königreich noch über ein mögliches Handelsabkommen, wobei berechtigte Zweifel an einem rechtzeitigen Abschluss bestehen. In den letzten 25 Jahren war der Warenverkehr im Binnenmarkt mit dem VK sehr einfach. Ob mit oder ohne neuem Deal, Unternehmen müssen sich ab 1. Jänner 2021 auf eine Zollgrenze zum VK und grundsätzlich veränderte Rahmenbedingungen und Hürden einstellen. Mit dieser Webinar-Reihe informiert die Wirtschaftskammer Österreich über Auswirkungen des Brexit im Waren- und Geschäftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich.
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