Beim Fixkostenzuschuss II werden die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit gefördert. Der Fixkostenzuschuss II kann bereits ab 30 Prozent statt bisher 40 Prozent Umsatzausfall für bis zu zehn Betrachtungszeiträume im Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden (Antragstellung ab 23. November 2020). Die verbesserten Rahmenbedingungen gehen auch mit einer Erweiterung der förderbaren Fixkosten einher, sodass die AfA, die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind, geltend gemacht werden können. Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Gerade für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Reisebüros, Kinos oder die Busbranche sind diese Anpassungen sehr wichtig.
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