Kan­di­da­ten zum neu­en Fahr­lehr­as­sis­ten­ten kön­nen ab sofort zur Com­pu­ter­prü­fung antre­ten. Die 69. KDV-Novel­le wur­de am 28. März 2024 ver­öf­fent­licht. Sie regelt Details zur 41. KFG-Novel­le, die schon vor etwa einem Jahr ver­öf­fent­licht wur­de. Die neue Com­pu­ter­prü­fung zum Fahr­lehr­as­sis­ten­ten läuft wie die klas­si­sche Füh­rer­schein­prü­fung ab. Sie umfasst 426 Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen und ist in 20 The­men geglie­dert. Von 40 Fra­gen müs­sen 32 rich­tig beant­wor­tet wer­den (bei einer Prü­fungs­dau­er von 30 Minu­ten). Für die Prü­fung zum Fahr­lehr­as­sis­ten­ten wur­den diver­se Pro­gram­mie­run­gen vor­ge­nom­men. Die Fahr­schul­aka­de­mie muss die Daten zum Kan­di­da­ten aus der bei den Behör­den ange­sie­del­ten Fahr­schul­da­ten­bank (FSDB) her­un­ter­la­den. Danach wer­den eine Prüf­lis­te bei der Fahr­prüf­ver­wal­tung erstellt und die PC-Prü­fung durchgeführt.

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