Viele Covid-Wirtschaftshilfen werden auf neue Beine gestellt. Neue Instrumente sind der Ausfallbonus III (verlängert bis März 2022), der Verlustersatz (verlängert bis März 2022) sowie der Härtefallfonds (verlängert bis März 2022), für sie kann neu (verlängert) eine Unterstützung beantragt werden. Nach hinten verschoben wurden Stichtage für die Antragstellungen für den Fixkostenzuschuss 800.000 (bis März 2022) sowie den bisherigen Verlustersatz, dh den ersten verlängerten Verlustersatz (bis März 2022). Verlängert wird weiters jene Form der Kurzarbeit, die besonders betroffene Betriebe erhalten und die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre (verlängert bis März 2022). Verlängert werden weiters andere Instrumente (Haftungsübernahmen für KMU über die ÖHT, für Reisebranchen, Hilfen für Saisonbetriebe). Neue Verordnungen und Richtlinien (ua zur Kurzarbeit) sowie Factsheets (Ausfallsbonus) wurden bereits veröffentlicht.

Zu Covid-Wirtschaftshilfen aktueller Überblick
