Die Berufs­kraft­fah­rer-Wei­ter­bil­dung, die Lkw- und Bus­len­ker in fünf Jah­ren für den Ein­trag des Code 95 absol­vie­ren müs­sen, wird an das EU-Recht ange­passt. Von der Ver­ein­fa­chung der 35 stün­di­gen Wei­ter­bil­dung mit fünf sie­ben­stün­den Modu­len sol­len sowohl die Len­ker als auch die Schu­lungs­ver­an­stal­ter pro­fi­tie­ren. Die 19 Sach­ge­bie­te der Wei­ter­bil­dung sind künf­tig gepoolt zu den drei Schwer­punk­ten Ver­kehrs­si­cher­heit, Umwelt und Gesund­heit. Ver­pflich­tend müs­sen künf­tig drei Sach­ge­bie­te geschult wer­den (eines aus jedem Schwer­punkt), dar­über hin­aus besteht Frei­wil­lig­keit. Der Len­ker darf 12 E‑Learning Stun­den nicht über­schrei­ten. Aner­kannt wer­den Schu­lun­gen zu Gefahr­gu­t­rans­por­ten und Tier­trans­por­ten. Die Anmel­de­frist für die Grund­qua­li­fi­ka­ti­on wird auf drei Wochen ver­kürzt (statt sechs Wochen). Die C95 Scheck­kar­te für Aus­län­der kommt ab 1. April 2022.

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