Zehn neue Verkehrszeichen bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die ab 1. Oktober 2022 gilt. Eingeführt werden die Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt, die Entfernungsangabe zur nächsten E‑Ladestelle, die Sackgasse mit Durchgehmöglichkeit, die Sackgasse mit Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer und Durchgehmöglichkeit sowie die Schulstraße (alle fünf jeweils blau-weiße abgerundete Vierecke mit schwarzen oder weißen Darstellungen). Eingeführt werden weiters ein Vorwegweiser für den Fahrradverkehr, ein Hauptwegweiser für den Fahrradverkehr sowie ein Zwischenwegweiser für den Fahrradverkehr (alle drei jeweils grün-weiß bei roten Lichtzeichen (Ampel) fürs Geradeausfahren oder Abbiegen von Radfahrern bei Rot (zwei weiße Tafeln jeweils mit grünem Richtungspfeil und schwarzen Darstellungen).

Zehn neue Verkehrszeichen für Radfahrer und Fußgängerverkehr
