Die EPBD ist die Abkürzung für die neue Gebäudeeffizienzrichtlinie. Die beschlossene Richtlinie ist bis 29. Mai 2026 in österreichisches Recht umzusetzen. Mit der EPBD wird der Standard des Nullemissionsgebäudes ab 2030 (für öffentliche Gebäude ab 2028) den bisherigen Standard des Niedrigstenergiegebäudes ablösen. Weitere Neuerungen betreffen die Renovierung des Gebäudebestands, den Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen, neue Energieausweise oder die Forcierung von Erneuerbaren Energieträgern. Vorschriften zur nachhaltigen Mobilität regeln die Vorverkabelung als Standard für neue und renovierte Gebäude zur Erleichterung des Zugangs zur Ladeinfrastruktur.
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