Die EPBD ist die Abkür­zung für die neue Gebäu­de­ef­fi­zi­enz­richt­li­nie. Die beschlos­se­ne Richt­li­nie ist bis 29. Mai 2026 in öster­rei­chi­sches Recht umzu­set­zen. Mit der EPBD wird der Stan­dard des Null­emis­si­ons­ge­bäu­des ab 2030 (für öffent­li­che Gebäu­de ab 2028) den bis­he­ri­gen Stan­dard des Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­des ablö­sen. Wei­te­re Neue­run­gen betref­fen die Reno­vie­rung des Gebäu­de­be­stands, den Aus­stieg aus fos­si­len Hei­zungs­sys­te­men, neue Ener­gie­aus­wei­se oder die For­cie­rung von Erneu­er­ba­ren Ener­gie­trä­gern. Vor­schrif­ten zur nach­hal­ti­gen Mobi­li­tät regeln die Vor­ver­ka­be­lung als Stan­dard für neue und reno­vier­te Gebäu­de zur Erleich­te­rung des Zugangs zur Ladeinfrastruktur.

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