Der Spe­di­teur besorgt die Fracht­ver­sen­dung, indem er ent­spre­chen­de Fracht­ver­trä­ge mit Drit­ten (Fracht­füh­rern, Güter­be­för­de­rungs­un­ter­neh­men) abschließt und die sons­ti­gen Leis­tun­gen erbringt, die zur Bewir­kung der Güter­ver­sen­dung erfor­der­lich sind. Er selbst ist aus dem Ver­trags­ver­hält­nis her­aus nicht ver­pflich­tet, den Trans­port selbst aus­zu­füh­ren. Der Haupt­schwer­punkt sei­ner Tätig­keit liegt daher ins­be­son­de­re im Absen­den der Güter. Fracht­füh­rer ist hin­ge­gen der­je­ni­ge, der es gewerbs­mä­ßig über­nimmt, die Beför­de­rung von Gütern von A nach B aus­zu­füh­ren. Im Gegen­satz zum Spe­di­ti­ons­ver­trag wird dabei die Beför­de­rung unter der Ver­ant­wor­tung des Fracht­füh­rers durch ihn selbst oder durch ihn beauf­trag­te Drit­te durchgeführt.

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