Der Spediteur besorgt die Frachtversendung, indem er entsprechende Frachtverträge mit Dritten (Frachtführern, Güterbeförderungsunternehmen) abschließt und die sonstigen Leistungen erbringt, die zur Bewirkung der Güterversendung erforderlich sind. Er selbst ist aus dem Vertragsverhältnis heraus nicht verpflichtet, den Transport selbst auszuführen. Der Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit liegt daher insbesondere im Absenden der Güter. Frachtführer ist hingegen derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern von A nach B auszuführen. Im Gegensatz zum Speditionsvertrag wird dabei die Beförderung unter der Verantwortung des Frachtführers durch ihn selbst oder durch ihn beauftragte Dritte durchgeführt.
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