Die Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge legt fest, wie viel CO2 neue schwere Nutzfahrzeuge pro Tonnenkilometer ausstoßen dürfen. In der 2024 geänderten EU-VO – die Änderungen bedürfen nur noch der formellen Annahme durch den Rat — werden die Ziele deutlich verschärft: Reduktion von 45 Prozent bis 2034, 65 Prozent bis 2039 und 90 Prozent ab 2040 im Vergleich zum EU-Durchschnitt gegenüber dem Bezugszeitraum (1. Juli 2019 – 30. Juni 2020). Neue Stadtbusse müssen bis 2035 emissionsfrei sein. Die Kommission muss die Rolle nachhaltiger, erneuerbarer Kraftstoffe bis Ende 2025 analysieren und darauf basierend gegebenenfalls gesetzliche Änderungen vorschlagen.

Welche CO2-Grenzwerte gelten für schwere Nutzfahrzeuge?
