AÖSp steht für All­ge­mei­ne Öster­rei­chi­sche Spe­di­teurs­be­din­gun­gen. Es han­delt sich dabei um all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, die spe­zi­ell für die Spe­di­ti­ons­bran­che bestimmt sind und die jeder Spe­di­teur in sei­ner geschäft­li­chen Inter­ak­ti­on mit ande­ren Unter­neh­mern zugrun­de legen kann. Gleich­gül­tig ist, ob es sich dabei um Speditions‑, Fracht‑, Lager‑, Kom­mis­si­ons- oder sons­ti­ge mit dem Spe­di­ti­ons­ge­wer­be zusam­men­hän­gen­de Geschäf­te han­delt. Die AÖSp gehen ört­li­chen Han­dels­bräu­chen vor. Gesetz­li­che Bestim­mun­gen zwin­gen­der Natur schrän­ken den Wir­kungs­kreis der AÖSp ein. Die AÖSp ent­hal­ten bei­spiels­wei­se Bestim­mun­gen zur Ver­si­che­rung, Lage­rung, zum Pfand­recht und zur Haf­tung des Spediteurs.

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