NaBeG steht kurz für Nach­hal­tig­keits­be­richts­ge­setz. Die­ses Gesetz setzt die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (im Fol­gen­den CSRD) in natio­na­les Recht um. Mit dem NaBeG wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von gro­ßen Unter­neh­men erwei­tert, die Unter­neh­men von öffent­li­chem Inter­es­se sind und im Jah­res­durch­schnitt mehr als 500 Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen. Berichts­pflich­ti­ge Unter­neh­men haben in den Lage­be­richt Anga­ben zur Bericht­erstat­tung über Nach­hal­tig­keits­aspek­te (Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung) auf­zu­neh­men. Dabei geht es etwa um Aspek­te aus den Berei­chen Umwelt, Sozia­les und Unter­neh­mens­füh­rung. Die­se Berich­te müs­sen nach ver­bind­li­chen EU-Stan­dards, sog Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards erstellt wer­den. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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