Das Mobilitätspaket enthält für Bus- und Güterbeförderungsunternehmen relevante Neuerungen zum Markt- und Berufszugang, zu Lenk- und Ruhezeiten, zu Kontrollgerätvorschriften (neuer Smart Tacho 2) und spezielle Entsenderegeln. Die geänderten Lenk- und Ruhezeiten traten weitestgehend bereits im August 2020 in Kraft, während wichtige Teile der neuen Kontrollgerätvorschriften, insbesondere die Ausrüstungsverpflichtung mit dem neuen Smart Tacho 2, erst schrittweise Mitte 2023 (für Neufahrzeuge) bzw Ende 2024 sowie Mitte 2025 (für Altfahrzeuge) wirksam werden. Seit 2. Februar 2022 sind Entsendungen von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor zwingend über die EU-weit einheitliche mehrsprachige Entsendeplattform Road Transport Posting Declaration Portal (RTPD-Portal bzw Plattform des Binnenmarkt-Informationssystems-IMI) zu melden. Das neue Meldeverfahren gilt für alle von der Entsende-Richtlinie erfassten Entsendungen. Die wichtigsten Ausnahmen von den Entsenderegeln im Straßenverkehrssektor betreffen bilaterale Transporte und Transitbeförderungen.

Was regelt das EU-Mobilitätspaket?
